Rechtliches
Behandlungsvertrag & Praxisbedingungen
Stand: 5. Oktober 2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
Zwischen Ihnen als Patientin oder Patient und
Dipl.-Psych. Kerstin Becker
Psychologische Psychotherapeutin (Verhaltenstherapie)
Große Friedberger Straße 44-46
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 0151 70875428
E-Mail: becker@piz-ffm.de
kommt mit Aufnahme der Behandlung ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der Praxis, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
§ 2 Gegenstand der Behandlung
Gegenstand ist ambulante Psychotherapie für Erwachsene auf Grundlage der Verhaltenstherapie, einem der in Deutschland anerkannten Richtlinienverfahren. Psychotherapie ist eine Heilbehandlung: Sie setzt eine Diagnose voraus, folgt einem Behandlungsplan und wird ausschließlich von approbierten Behandelnden erbracht.
Die Behandlung findet in den Praxisräumen in Frankfurt am Main statt. Videositzungen sind in begründeten Einzelfällen und nach vorherigem persönlichem Kontakt möglich. Behandlungssprache ist Deutsch.
Kinder und Jugendliche werden in dieser Praxis nicht behandelt. Paarsitzungen sind keine Heilbehandlung einer einzelnen Person und werden als Selbstzahlerleistung erbracht; das Honorar dafür wird vorab vereinbart.
Daneben biete ich Beratungsleistungen an – unter anderem Konflikt-, Trennungs-, Ehe-, Eltern- und Erziehungsberatung, Coaching, Stress- und Angstbewältigung, Kommunikationstraining sowie Supervision. Diese Leistungen sindkeine Heilbehandlung: Es wird keine Diagnose gestellt, es entsteht kein Befund im Sinne der §§ 630a ff. BGB, und ein Anspruch auf Erstattung durch Krankenversicherung oder Beihilfe besteht nicht. Ergibt sich im Verlauf einer Beratung ein Verdacht auf eine behandlungsbedürftige Erkrankung, weise ich darauf hin; die Beratung wird dann beendet oder in eine Behandlung überführt.
§ 3 Aufklärung, Einwilligung und Mitwirkung
Vor Beginn der Behandlung werden Sie über Diagnose, geplantes Vorgehen, zu erwartende Dauer, Risiken und mögliche Alternativen aufgeklärt (§ 630e BGB). Die Behandlung erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung; diese können Sie jederzeit formlos widerrufen.
Psychotherapie wirkt nur bei aktiver Mitwirkung. Dazu gehören regelmäßige Teilnahme, offene Angaben zu Beschwerden, Vorbehandlungen und Medikamenten sowie die Bearbeitung vereinbarter Übungen zwischen den Sitzungen.
§ 4 Honorar
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sowie den aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen (gültig seit 01.07.2024). Die Kosten werden mit dem 2,3-fachen Satz veranschlagt. Eine Sitzung in der Kurzzeittherapie (2 × 812a + 801a) kostet danach 167,58 €, eine Sitzung in der Langzeittherapie (870 + 801a) 134,07 €. Die Aufstellung der häufigen Ziffern finden Sie unter Kosten & Abrechnung; Sie erhalten sie zusätzlich schriftlich in der aktuell gültigen Fassung und werden über Änderungen informiert.
Sollte während der Behandlung ein besonders hoher (Zeit-)Aufwand für einzelne Leistungen entstehen, kann die Gebühr punktuell bis auf den 3,5-fachen Satz ansteigen.
Beratungsleistungen nach § 2 richten sich nicht nach der Gebührenordnung. Das Honorar dafür wird vor Beginn individuell vereinbart und ist vollständig von Ihnen zu tragen.
Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Beratungsleistungen sind es nicht; vereinbarte Beträge verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 5 Kostenerstattung durch Dritte
Der Behandlungsvertrag besteht ausschließlich zwischen Ihnen und mir. Sie schulden das Honorar persönlich in voller Höhe gemäß Rechnungslegung – unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Kostenträger (private Krankenversicherung, Beihilfestelle oder gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V) die Kosten übernimmt. Je nach Versicherungsschutz kann ein Kostenanteil bei Ihnen verbleiben.
Sie verpflichten sich, sich vor Therapiebeginn selbst über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages zu informieren und abzuklären, ob und inwieweit die Kosten der Behandlung übernommen werden. Änderungen Ihres Versicherungstarifes teilen Sie mir bitte zeitnah mit. Für einen Antrag erforderliche Berichte an den Gutachter erstelle ich; sie werden nach Ziffer 85a berechnet.
§ 6 Termine und Absagen
Termine werden persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbart und sind fest für Sie reserviert. Bei verspätetem Erscheinen verkürzt sich die Sitzung entsprechend.
Bitte sagen Sie Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, so früh wie möglich ab. Die Regelung zu kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird vor Beginn der Behandlung in der Therapievereinbarung schriftlich festgehalten.
§ 7 Schweigepflicht
Ich unterliege der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 203 StGB sowie der Berufsordnung der zuständigen Psychotherapeutenkammer. Alles, was Sie mir anvertrauen, bleibt vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte – auch an Angehörige, Ärztinnen und Ärzte oder Arbeitgeber – erfolgt ausschließlich nach Ihrer schriftlichen Schweigepflichtentbindung.
Gesetzliche Ausnahmen bestehen bei rechtfertigendem Notstand nach § 34 StGB, etwa bei konkreter Gefahr für Leib und Leben, sowie bei gesetzlicher Anzeigepflicht. In einem solchen Fall bespreche ich das Vorgehen nach Möglichkeit vorher mit Ihnen.
§ 8 Dokumentation und Einsichtsrecht
Über die Behandlung führe ich eine Patientenakte gemäß § 630f BGB. Sie haben nach § 630g BGB das Recht, Einsicht zu nehmen und Kopien zu erhalten. Die Akte wird gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt und danach datenschutzgerecht vernichtet. Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 9 Kein geschuldeter Behandlungserfolg
Geschuldet ist eine fachgerechte Behandlung nach dem anerkannten Stand der psychotherapeutischen Wissenschaft, nicht ein bestimmter Erfolg. Psychische Veränderungen hängen von zahlreichen Faktoren ab, die sich nicht vollständig steuern lassen.
§ 10 Beendigung der Behandlung
Sie können die Behandlung jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Ich kann die Behandlung beenden, wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist, wenn die Mitwirkung dauerhaft ausbleibt oder wenn sich zeigt, dass ein anderes Setting – etwa eine stationäre oder teilstationäre Behandlung – fachlich geboten ist. In diesem Fall unterstütze ich Sie bei der Weitervermittlung.
Bei erkennbarer Beeinflussung durch Alkohol oder andere Substanzen kann eine Sitzung nicht stattfinden; es gilt dann die Regelung nach § 6.
§ 11 Notfälle
Die Praxis ist keine Notfalleinrichtung und außerhalb der vereinbarten Termine nicht durchgehend erreichbar. Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte an den Notruf 112, den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, die Notaufnahme einer psychiatrischen Klinik oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111.
§ 12 Haftung
Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden ist auf die Höhe des gezahlten Honorars begrenzt. Unberührt und unbeschränkt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
§ 13 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Wird der Behandlungsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – etwa telefonisch oder per E-Mail – geschlossen, steht Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
§ 14 Berufsrecht, Aufsicht und Streitbeilegung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für die Berufsausübung sind das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und die Berufsordnung der zuständigen Psychotherapeutenkammer maßgeblich; Angaben dazu stehen im Impressum. Beschwerden über die Berufsausübung können an die Kammer gerichtet werden.
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
